Kosten

Meine Vergütung richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Danach sind Streitwerte die maßgebliche Bemessungsgrundlage für die Anwaltsgebühren. Davon ausgenommen sind nur die außergerichtliche Beratung, die Erstellung von Gutachten und die Mediation.

Bei eingeschränkten Einkommens- und Vermögensverhältnissen kann für gerichtliche Verfahren Verfahrenskostenhilfe bzw. ggf. ein Verfahrenskostenvorschuss beantragt werden. Bei einer Bewilligung durch das Gericht sind die Gebühren für meine gerichtliche Tätigkeit gedeckt.